Anbieterkennzeichnung
Impressum.
Angaben nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz.
Hier fehlen deine Angaben. Ein
unvollständiges Impressum ist der häufigste Abmahngrund überhaupt. Die Felder unten
müssen vor dem Start ausgefüllt sein — welche genau, hängt an der Rechtsform.
Anbieter
Name / Firma— einzutragen —
Rechtsform— einzutragen —
Anschrift— ladungsfähige Anschrift, kein Postfach —
Vertreten durch— bei Gesellschaften: Geschäftsführung —
Registergericht und -nummer— soweit eingetragen —
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer— soweit vorhanden, § 27a UStG —
Kontakt
E-Mail— einzutragen —
Telefon— einzutragen —
Verantwortlich für den Inhalt
— Name und Anschrift der verantwortlichen Person —
Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Ob und inwieweit wir zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit oder verpflichtet sind, ist hier anzugeben.
Bildnachweise
Fotos: Jonas Denil, Shobhit Sharma, Mattes Buskies, Stas Ostrikov — Unsplash.
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, ODbL. Die im Report genutzten amtlichen Datenbestände sind unter Wie Propa rechnet mit Quelle und Lizenz aufgeführt.
Stand: 30. August 2026